Barrierefreie Websites – was jetzt wichtig ist

Unabhängig, wie jeder von uns dieses Gesetz findet, rollt das BFSG auf uns zu. Am 28.6.2025 tritt es in Kraft.
Der Countdown läuft also!
Worauf muss ich achten? Wie teste ich das? Hier gibt es nochmal geballtes Wissen. Und wer es ganz kurz möchte, springt direkt zum FAQ!
BFSG – mehr als ein Gesetz
Obwohl gesetzliche Regelungen wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichten, sollte der Fokus auf den Vorteilen für alle Nutzer liegen. Denn Barrierefreie Websites:
- verbessern die Nutzererfahrung,
- erhöhen die Reichweite
- stärken das Vertrauen in die Marke.
Die Zahlen sagen, dass in Deutschland Ende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung lebten – circa 9,3 % der Gesamtbevölkerung. Weltweit sind es etwa 16 % der Weltbevölkerung. Die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung steigt mit dem Alter. Gerade ältere Menschen sind Beeinträchtigungen betroffen. Je nach Produkt kann das aber eine interessante Zielgruppe sein.
Die Bedürfnisse von Nutzern
Menschen können ganz unterschiedliche Einschränkungen haben – sei es körperlich, sensorisch, kognitiv oder psychisch. Diese wirken sich direkt darauf aus, wie sie digitale Inhalte wahrnehmen und bedienen können. Einschränkungen können folgende Bereiche betreffen:
- Das Sehen der Nutzer mit Bildschirmlupe oder Screenreader
- Ältere Nutzer mit Alterserscheinungen
- Leseschwierigkeiten
- Motorische Schwierigkeiten
Was ist eine Barrierefreie Website?
Das ist ja sicher alles ganz hilfreich, aber was ist denn eine barrierefreie Website? Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen unabhängig von Einschränkungen genutzt werden kann – ohne fremde Hilfe. Ziel ist es, Informationen und Funktionen so bereitzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird.
Am Ende profitieren davon nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen oder alle, die z. B. bei Sonnenlicht lesen oder Videos ohne Ton schauen möchten. Und für SEO ist das Ganze am Ende auch hilfreich. Aber dazu kommen wir noch.
Aber mal ehrlich: Wissen Sie, ob Ihre Website barrierfrei ist?
Website-Bewertung in 3 Stufen
Ihre Website wird in drei Stufen bewertet. Das sind die sogenannten WCAG-Konformitätsstufen. Diese zeigen, wie zugänglich eine Website ist:
- Stufe A: Grundanforderungen – Mindeststandard für Barrierefreiheit.
- Stufe AA: Erweiterte Anforderungen – wird in der Praxis empfohlen und oft gesetzlich gefordert.
- Stufe AAA: Höchster Standard – für maximale Zugänglichkeit, aber nicht immer vollständig umsetzbar.
Empfohlen wird mindestens Stufe AA – sie bietet eine gute Balance zwischen Umsetzbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit nach WCAG sorgen dafür, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind:
Die wichtigsten (technischen) Anforderungen
Aus diesen vier Prinzipien leiten sich verschiedene Maßnahmen ab. 9 wichtige davon werden hier kurz erklärt und jeweils mit dem entsprechenden Nutzen für bestimmte Einschränkungen und wie man das prüfen kann.
Tastaturbedienung
Alle Inhalte müssen ohne Maus erreichbar sein.
Hilft Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Prüfen: Mit Tab, Enter und Pfeiltasten durch die Seite navigieren – sind alle interaktiven Elemente erreichbar? Weiß man, wo man sich befindet?
Screenreader-Kompatibilität:
Inhalte sollten korrekt vorgelesen werden.
Hilft blinden und sehbehinderten Nutzer:innen.
Prüfen: Über Screenreader vorlesen lassen. NVDA Access (download für Windows) oder Voiceover (Mac – schon installiert)
Kontraste & Farbgestaltung:
Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
Hilft Menschen mit Sehschwäche oder Farbenfehlsichtigkeit.
Prüfen: TPGi Color Contrast Checker oder WAVE nutzen
Klickbare Elemente & Abstände:
Buttons und Links sollten groß genug und gut voneinander getrennt sein.
Hilft Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik.
Prüfen: Über Lighthouse die Abstände der klickbaren Elemente prüfen.
Alt-Texte von Bildern
Bilder müssen beschreibende Texte haben – außer bei rein dekorativen Elementen.
Hilft blinden Nutzer:innen und bei Nutzung von Screenreadern.
Prüfen: HTML-Quelltext auf alt=""
untersuchen oder über SEO-Tools prüfen. Problem: Diese lesen nur aus, ob ein Text vorhanden ist. Nicht, ob es Sinn ergibt.
Formulare & Feldbenennung:
Jedes Formularfeld braucht eine klare Beschriftung.
Hilft Menschen mit Screenreader, Lernschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen.
Prüfen: Formulare mit Screenreader testen oder prüfen, ob <label>
vorhanden ist
Seitenstruktur:
Der Quellcode muss sauber strukturiert sein. Dazu gehören die richtigen Überschriften-Tags und -Hierarchie, keine leeren Links oder Headlines.
Hilft Menschen mit Screenreader, Lernschwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen.
Prüfen: Mehrere Tools, z. B. Überschriften mit Code-Inspektion oder WAVE prüfen
PDFs barrierefrei gestalten:
PDFs brauchen Tags, Überschriftenstruktur und klare Lesereihenfolge.
Hilft bei Nutzung mit Screenreader oder bei eingeschränkter Navigation.
Prüfen: Menü „Datei“ den Punkt „Eigenschaften“. Prüfen Sie im Reiter „Beschreibung“ was bei „PDF mit Tags“ steht: „Ja“ = alles ok / „Nein“ = neu erstellen & Tool: PAC-Tool (https://pdf-accessibility.org)
Einsatz einfacher Sprache:
Kurze Sätze, vertraute, alltägliche Wörter, Fremdwörter oder Abkürzungen (bzw. erklärt), keine Ironie, Sprichwörter oder doppelte Verneinungen, klare Struktur und einfache Grammatik
Hilft Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernende, bessere Verständlichkeit
Prüfen: Über Tools wie Screaming Frog. Hier ist aber ein SEO-Auge hilfreich.
Videos mit Untertiteln:
Untertitel für Videos sind ein zentraler Bestandteil digitaler Barrierefreiheit – sie machen audiovisuelle Inhalte für mehr Menschen zugänglich.
Helfen gehörlosen und schwerhörigen Menschen, Personen mit anderer Muttersprache, kognitiven Einschränkungen sowie allen, die Videos ohne Ton anschauen (z. B. öffentlich).
Prüfen: Test in Screenreadern oder Playern – kann man sie ein- und ausblenden?
Vorteile der Barrierefreiheit
Barrierefreie Websites bringen viele Vorteile – nicht nur für Nutzer:innen, sondern auch für Unternehmen:
Es wird Zeit für Barrierefreiheit!
Puhhhh – ich weiß. Das war jetzt doch eine ganze Menge. Aber wir kommen wohl alle nicht daran vorbei und müssen uns auf die ein oder andere Weise damit auseinanderzusetzen. Denn die BFSG wird im Juni 2025 auf jeden Fall kommen
Ich betone es nochmal kurz… Dies ist keine Rechtsberatung. ich denke nicht, dass am 28.6. gleich die Abmahnungen auf dem Tisch liegen. Dennoch sollte man mit den ersten Maßnahmen jetzt beginnen und die richtigen Weichen legen. Das zeigt den Einsatz und guten Willen.
Auch, wenn Sie eigentlich zu den „Glücklichen“ gehören und die Kriterien nicht erfüllen müssten …. Es kann Ihnen nur Vorteile bringen, einige Punkte wie zum Beispiel die Seitenstruktur umzusetzen.
Viele Punkte predigen wir SEOs übrigens seit Jahren wie ein Mantra – jetzt wird es wichtiger denn je.
Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, dann vereinbare einfach einen kostenfreien Termin und wir schauen uns den Stand Ihrer Website an.